3. Bautechnische Voraussetzungen
Generell muss die Unterlage so beschaffen sein, dass die darauf zu verlegende Schicht in der geforderten Qualität hergestellt werden kann:
- Die Unterlage muss ausreichend eben sein im Interesse einer gleichmäßigen Dicke der Folgeschicht.
- Eine Unterlage aus Asphalt muss darüber hinaus für einen guten Schichtenverbund sauber, trocken und klebfähig sein.
- Eine ungebundene Unterlage muss ausreichend tragfähig und standfest sein, damit die einmal erreichte Ebenheit unter dem Baustellenverkehr für die folgende Schicht weitgehend erhalten bleibt, und somit die Folgeschicht einwandfrei verdichtet werden kann.
Oberbau, Unterbau, Untergrund

Entsprechende Anforderungen an die Ebenheit und Standfestigkeit der jeweiligen Unterlagen regeln die ZTV T - StB und ZTV Asphalt - StB.
Beim Straßenunterbau ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das Erdplanum nicht nur ausreichend tragfähig ist, sondern auch dauerhaft entwässert wird.
Dazu muss der gewachsene oder geschüttete Boden eine geeignete Beschaffenheit (hohe Lagerungsdichte) besitzen, das Erdplanum muss eine für den Wasserabfluss ausreichende Querneigung und Ebenheit aufweisen, ferner muss die Entwässerung regelgerecht sein (Seitengraben, Sickerrohr). Näheres siehe ZTV E-StB.
Das Herstellen gleichmäßig dicker Asphaltschichten setzt eine ausreichend standfeste und ebene Unterlage voraus.

Zur Verbesserung der Unterlage kommen z. B. in Frage:
- Erhöhung der Tragfähigkeit des Erdplanums (z. B. Einmischen geeigneter Baustoffe gemäß ZTV E-StB) und/oder Nachverdichtung (z.B. dann erforderlich, wenn ein beladener LKW beim Überfahren deutliche Reifenspuren hinterlässt).
- Erhöhung der Tragfähigkeit ungebundener Tragschichten durch Einarbeiten von Splitt und/oder Schotter sowie durch Nachverdichtung.
- Beseitigung störender Unebenheiten von Asphaltschichten durch Abtragen („Planfräsen”) oder Auftragen (Vorprofilieren mit verformungsbeständigem Asphaltmischgut). Geringe Unebenheiten (in den Zulässigkeitsgrenzen der ZTV T-StB und der ZTV Asphalt-StB) können beim Einbau der nächsten Schicht ausgeglichen werden.
In jedem Fall ist vor dem Einbau die Eignung der Unterlage im Hinblick auf ihre Tragfähigkeit und Verformungsbeständigkeit zu prüfen.
Bei Tragschichten aus starren Baustoffen (z. B. hydraulisch gebundene Tragschichten) ist zur Verhinderung von Reflexionsrissen in der Asphaltdecke durch geeignete mechanische Bearbeitung (z. B. Kerben in Quer- und Längsrichtung) eine netzartige Struktur in diesen Tragschichten zu erzielen.
Beim Ausbau bestehender Straßen ist vorweg entsprechend den ATV DIN 18299 vom Auftraggeber zu untersuchen, ob die vorhandene Bausubstanz zum Überbauen geeignet ist, oder ob sie ganz bzw. teilweise ausgebaut und durch neue Schichten ersetzt werden muss. Anhand von vorhandenen Informationen oder Untersuchungen vor Ort ist dabei auch zu entscheiden, ob – und ggf. wie – das ausgebaute Material an anderer Stelle wiederverwendet werden kann. Ist dies aus technischen oder ökologischen Gründen nicht möglich (z. B. bei pechhaltigem Material aus alten Flickstellen), so ist die Deponierung oder anderweitige Verwertung die Aufgabe des Auftraggebers.

