"Gussasphalte sind nach DIN 4102-4 der Baustoffklasse B 1 - schwer entflammbar - zugeordnet. Eine abschließende prüftechnisch belegte Einordnung von Walzasphalten ist noch nicht vorgenommen worden. Walzasphalte weisen jedoch tendenziell einen höheren Widerstand gegen Entflammbarkeit auf als Gussasphalte."
Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Brandverhalten
- Beschreibungen des Begriffes:
Brandverhalten