Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (z.B. LKW, Busse, Sattelzüge).
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- Name des Begriffes: Schwerverkehr
- Beschreibungen des Begriffes:
Schwerverkehr
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (z.B. LKW, Busse, Sattelzüge).