Ausbauasphalt kann zu 100 % bei der Herstellung von Asphaltmischgut im Heißmischverfahren wiederverwertet werden. Diese Verwertung stellt die höchstwertige Verwertungsform dar, die gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) anzustreben ist.
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Wiederverwertung