1. Einführung
Zum Begriff Qualität
Entsprechend der internationalen Normung wird Qualität als „die Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erzielen“ verstanden. Eine Wertung erreichter Qualität hängt somit davon ab, in welchem Maße die festgelegten und vorausgesetzten Anforderungen von einem Produkt erfüllt werden. Der Maßstab für die Wertung wird durch die Anforderungen des Einzelfalles gebildet. Hieraus ist zu folgern, daß die Qualität mehrerer Produkte nur dann direkt vergleichbar ist, wenn die Produkte für vergleichbare Anwendungsfälle mit vergleichbaren Anforderungen vorgesehen sind.
Beispielsweise kann ein Wirtschaftsweg mit ebenso hoher Qualität hergestellt werden, wie eine Bundesstraße. Die Bundesstraße, die eine weitaus höhere Leistungsfähigkeit als der Wirtschaftsweg benötigt, ist deshalb allerdings nicht als qualitativ besser einzustufen. „Bessere“ oder „schlechtere“ Qualität ergibt sich erst durch Heranziehen der Anforderungsmaßstäbe. Und die sehen bei Wirtschaftswegen und Bundesstraßen völlig unterschiedlich aus. Ziel muß in beiden Fällen das Erreichen der richtigen Qualität sein. Das ist die Qualität, die den gestellten Anforderungen gerecht wird.
Beispiel:
Das folgende Beispiel soll anschaulich darstellen, daß die Definition für Qualität auch im Straßenbau ohne weiteres anwendbar ist (Bild unten). Eine Straße weist spurrinnenartige Verformungen auf. Bei Anwendung der Definition für Qualität stellt man fest, daß zumindest das Merkmal „Ebenheit in Querrichtung“ der Einheit „Straße“ nicht die (im Bauvertrag) festgelegten oder vorausgesetzten Eigenschaften besitzt. Daraus kann unmittelbar gefolgert werden, daß Forderungen nicht erfüllt werden und somit ein Qualitätsmangel vorliegt.
Schadensbild Verformungen; hier als Spurrinne
Planung
Der Auftraggeber (AG) oder sein Beauftragter stellt eine Beschreibung der Leistungen auf, die für die Umsetzung der von ihm geplanten Maßnahme erforderlich werden. Er ist hierbei gefordert, die technischen Anforderungen präzise und vor allem zielführend festzulegen. Mit Vorliegen der Leistungsbeschreibung kann die Ausschreibung der Maßnahme beginnen.
Vergabe
Auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen kalkulieren Straßenbauunternehmen im gegenseitigen Wettbewerb die voraussichtlichen Kosten und geben hierüber dem Auftraggeber ein Angebot ab. Der Auftraggeber schließt nach einem Vergleich aller Angebote mit einem der Anbieter einen Bauvertrag ab. Dieser Anbieter wird hierdurch zum Auftragnehmer (AN).
Ausführung
Der Auftragnehmer erstellt die Bauleistung. Hierzu setzt er in der Regel auch Nachunternehmer ein und bedient sich geeigneter Baustofflieferanten, z. B. eines Asphaltherstellers. Die Bauausführung wird vom Auftraggeber ständig kontrollierend begleitet. An ihrem Ende steht die Abnahme der fertigen Leistung und die Verkehrsfreigabe.
Nutzung, Gewährleistung
Da mit der Abnahme nicht zwangsläufig auch eine dauerhafte Sicherstellung der bis dahin erreichten Qualität vorausgesetzt werden kann, muß sich das Bauwerk zunächst über einen festgelegten Zeitraum, der Gewährleistungsfrist, unter Gebrauchsbeanspruchungen bewähren. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes wird der AN aus der Verantwortung für die von ihm erstellte Bauleistung entlassen.
Während des Durchlaufens aller hier nur sehr grob vorgestellten Phasen wächst die Straße mit jedem Bearbeitungsschritt um ein kleines Stück bis zur fertigen Leistung. Bei jedem dieser Bearbeitungsschritte – und sei er noch so klein – besteht aber auch das Risiko, daß Fehler auftreten. Fehler führen unmittelbar oder mittelbar zu Einbußen in der Qualität. Sowohl AG als auch AN und natürlich auch deren Beauftragte und Nachunternehmer haben Maßnahmen vorzusehen, die dieses Risiko minimieren. Der Qualitätsgedanke muß bei allen Beteiligten – AG, Ingenieurbüros, Prüfstellen, AN, Nachunternehmer, Lieferanten –, welche die Bauleistung in einer Vertrags-„Partnerschaft“ abwickeln, im Vordergrund stehen.
Qualität kann also als Ergebnis eines Vergleichs des Leistungsvermögens eines Produktes mit den an dieses Produkt gestellten Anforderungen gemessen werden. Je nach Sichtweise der Beteiligten können Anforderungen allerdings auch völlig unterschiedlich ausfallen.
Qualitätsanforderungen an die Straße
Für den Teilnehmer am Straßenverkehr – ob aktiv als Straßennutzer oder passiv als Anlieger – existiert die Straße lediglich an ihrer Oberfläche. Er erwartet, daß ihm die Nutzung dieser Oberfläche ein hohes Maß an Sicherheit und Bequemlichkeit bietet.
Die Straßenbauverwaltung als Baulastträger hat die Aufgabe, ein funktionsgerechtes Straßennetz bereitzustellen und die erforderlichen Funktionen aufrecht zu erhalten. Sie orientiert sich hierbei im wesentlichen an den Zielen Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe vergibt die Straßenbauverwaltung Aufträge zum Neubau, zur Erneuerung oder zur Unterhaltung von Straßen. Sie kann sich hierbei nicht allein auf die Oberfläche beschränken, sondern muß die gesamte Straßenkonstruktion in ihre Betrachtung einbeziehen. Zur Formulierung in einer Leistungsbeschreibung überführt sie nun als Auftraggeber die übergeordneten vorausgesetzten Ziele, wie Sicherheit, Bequemlichkeit und Wirtschaftlichkeit, in technische Vorgaben für die einzelnen Teile der Straßenkonstruktion. Die technischen Vorgaben müssen wiederum anhand von meßbaren Merkmalen überprüfbar sein. Erst diese Voraussetzung macht Qualität selbst schließlich meßbar und erreichte Qualität überprüfbar.
Ziele, technische Anforderungen und Prüfgruppen; rot markierte Begriffe zeigen die stärksten Einflußwege zum Ziel „Sicherheit“
Phasen des Entstehens einer Straße
Der Grad der erreichten Qualität bezogen auf ein spezielles Prüfmerkmal, beispielsweise den Verdichtungsgrad einer Asphaltschicht, wird durch die Summe der Ausführungsqualitäten aller Tätigkeiten beeinflußt, die bis einschließlich der Prüfung selbst an dem betreffenden Bauteil durchgeführt wurden. Die Grundlagen für erreichte Qualität werden also nicht allein in der Endfertigung, erst recht nicht durch die Prüfung, sondern in allen Phasen der Erstellung eines Produktes gebildet.
Der Straßenbau kann in folgende kann in folgende Phasen (Bild unten) unterteilt werden:
- Planung
- Vergabe
- Ausführung
- Nutzung
Planung
Der Auftraggeber (AG) oder sein Beauftragter stellt eine Beschreibung der Leistungen auf, die für die Umsetzung der von ihm geplanten Maßnahme erforderlich werden. Er ist hierbei gefordert, die technischen Anforderungen präzise und vor allem zielführend festzulegen. Mit Vorliegen der Leistungsbeschreibung kann die Ausschreibung der Maßnahme beginnen.
Vergabe
Auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen kalkulieren Straßenbauunternehmen im gegenseitigen Wettbewerb die voraussichtlichen Kosten und geben hierüber dem Auftraggeber ein Angebot ab. Der Auftraggeber schließt nach einem Vergleich aller Angebote mit einem der Anbieter einen Bauvertrag ab. Dieser Anbieter wird hierdurch zum Auftragnehmer (AN).
Ausführung
Der Auftragnehmer erstellt die Bauleistung. Hierzu setzt er in der Regel auch Nachunternehmer ein und bedient sich geeigneter Baustofflieferanten, z. B. eines Asphaltherstellers. Die Bauausführung wird vom Auftraggeber ständig kontrollierend begleitet. An ihrem Ende steht die Abnahme der fertigen Leistung und die Verkehrsfreigabe.
Nutzung, Gewährleistung
Da mit der Abnahme nicht zwangsläufig auch eine dauerhafte Sicherstellung der bis dahin erreichten Qualität vorausgesetzt werden kann, muß sich das Bauwerk zunächst über einen festgelegten Zeitraum, der Gewährleistungsfrist, unter Gebrauchsbeanspruchungen bewähren. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes wird der AN aus der Verantwortung für die von ihm erstellte Bauleistung entlassen.
Während des Durchlaufens aller hier nur sehr grob vorgestellten Phasen wächst die Straße mit jedem Bearbeitungsschritt um ein kleines Stück bis zur fertigen Leistung. Bei jedem dieser Bearbeitungsschritte – und sei er noch so klein – besteht aber auch das Risiko, daß Fehler auftreten. Fehler führen unmittelbar oder mittelbar zu Einbußen in der Qualität. Sowohl AG als auch AN und natürlich auch deren Beauftragte und Nachunternehmer haben Maßnahmen vorzusehen, die dieses Risiko minimieren. Der Qualitätsgedanke muß bei allen Beteiligten – AG, Ingenieurbüros, Prüfstellen, AN, Nachunternehmer, Lieferanten –, welche die Bauleistung in einer Vertrags-„Partnerschaft“ abwickeln, im Vordergrund stehen.