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2. Wege zum Erreichen der Qualität

Man kann unterschiedliche Wege beschreiten, um das Ziel der anforderungsgerechten Qualität einer Asphaltstraße zu erreichen.

Qualitätsprüfung

Traditionell wurde die Einhaltung von Anforderungen ausschließlich am fertigen Produkt, also am gelieferten Asphalt und an den fertigen Schichten geprüft. Diese Vorgehensweise birgt den Nachteil, daß man Mängel erst zu einem späten Zeitpunkt erkennt und nur noch mit hohem Aufwand beseitigen kann.

Qualitätssicherung

Aufgrund der offenkundigen Nachteile einer reinen „Endprüfung“ wurde eine Systematik der Qualitätssicherung entwickelt, die bereits zu Beginn eines Projektes, z. B. in einem frühen Stadium der Baustoffproduktion einsetzt. Der Inhalt und Umfang ist innerhalb des Technischen Regelwerkes festgelegt. Die Anwendung wird in der Regel über die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen im Bauvertrag zwingend vorgeschrieben.

Wesentliche Bestandteile dieser Qualitätssicherung sind:

 

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung dient dem Nachweis der Eignung einer bestimmten Asphaltzusammensetzung gemäß den Anforderungen des Bauvertrages (Bild unten). Die Durchführung erfolgt entsprechend dem Merkblatt für Eignungsprüfungen an Asphalt in hierfür nach den Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) zugelassenen Prüfstellen.

 Auszüge der Ergebnisse einer Eignungsprüfung bestehend aus einer Beurteilung und einer Empfehlung.

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Güteüberwachung

Die Güteüberwachung beinhaltet eine Eigen- und eine Fremdüberwachung. Die Fremdüberwachung wird von einer unabhängigen Überwachungsstelle ausgeführt. Sie besteht im wesentlichen in einer Beurteilung der maschinentechnischen Voraussetzungen und von Art, Umfang und Ergebnissen der durchgeführten Eigenüberwachung eines Herstellers von z. B. Mineralstoffen oder Asphalt. Bei Mineralstoffen wird zusätzlich die Eignung für verschiedene Anwendungszwecke geprüft. Maßgebende Regelwerke für die Güteüberwachung sind die Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau (RG Min–StB) und die Technischen Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau Teil: Güteüberwachung (TLG Asphalt–StB). Leider wird die Bitumenherstellung (noch) nicht von der Güteüberwachung abgedeckt. Hier ist ein Lückenschluß erforderlich.

Eigenüberwachung

Die Eigenüberwachung beim Einbau besteht aus Prüfungen des AN während des Einbaus einer Asphaltschicht. Sie dient der Feststellung, ob die Baustoffe und die fertige Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Der Umfang ist in den ZTV Asphalt–StB und den ZTVT– StB geregelt.

Eigenüberwachung im Mischwerk; Prüfung der Temperatur und Probenahme

Kontrollprüfung

In der Kontrollprüfung sind Prüfungen des AG zusammengefaßt, mit deren Hilfe festgestellt wird, ob die Baustoffe und die fertige Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Der Umfang ist in den ZTV Asphalt–StB und den ZTVT–StB geregelt. Die Ergebnisse werden der Abnahme und der Abrechnung zugrunde gelegt.

Qualitätsorganisation

Moderne Qualitätssicherungssysteme beziehen über die Materialprüfung hinaus auch alle anderen Tätigkeiten mit ein, die bei der Abwicklung einer Baumaßnahme anfallen. Ziel ist hierbei, möglichst früh das Fehlerrisiko zu minimieren. Es ist eindeutig nachgewiesen, daß die Kosten für die Beseitigung von Fehlern (Mängeln) um so höher ausfallen, je später der Mangel entdeckt wird. Andererseits entstehen viele Fehler bereits in der Planungsphase. Gegenüber der herkömmlichen Qualitätssicherung werden daher die vorbeugenden Maßnahmen intensiviert, um so das Auftreten von Fehlern weitgehend zu vermeiden.

In den üblicherweise pyramidenartig aufgebauten Organisationen muß die anforderungsgerechte Qualität jeweils von der nächst höheren Ebene eingefordert werden. Gleichzeitig muß sie allerdings auch die Umsetzung notwendiger Maßnahmen in den untergeordneten Ebenen unterstützen. Qualitätssicherung wird damit zu einer Führungs- und Managementaufgabe. Man spricht auch von Qualitätsmanagement.

Eine erfolgreiche Qualitätsorganisation entwickelt sich in einem Optimierungsprozess durch Anwendung und Lernen fort. Im Ergebnis bedeutet dies eine Reduzierung der Fehlerquote und damit eine Anhebung der Qualität in der betreffenden Organisation. Mit Organisation sind hier alle an der Entstehung einer Straße beteiligten Einrichtungen gemeint, z. B. Straßenbauverwaltung, Ingenieurbüro, Bauunternehmen, Asphaltwerk, Prüfinstitut usw. Die Anwendung der Prinzipien der Qualitätsorganisation nicht nur auf die ausführende, sondern auch auf die planende und überwachende Seite muß der wesentliche gemeinsame Schritt aller Beteiligten zur Steigerung der Effektivität im Asphaltstraßenbau in naher Zukunft sein.

Zertifizierung

Es genügt vollständig, eine Qualitätsorganisation in sinnvollem Umfang an der jeweiligen Organisation des Betreibers und dessen Aufgaben orientiert aufzubauen. Nur bei bestehendem Zwang von außen oder aus Wettbewerbsgründen kann es sinnvoll sein, die Zertifizierung der Qualitätsorganisation vorzunehmen. Unter Zertifizierung versteht man die Bestätigung der Übereinstimmung von Inhalt und Ausführung der Maßnahmen innerhalb der Qualitätsorganisation mit den Anforderungen internationaler Normen zu Qualitätsmanagementsystemen durch einen hierfür anerkannten Zertifizierer („System–Fremdüberwacher“). Normen zum Qualitätsmanagement sind in der Reihe DIN EN ISO 9000 ff. aufgeführt.

Der Akt der Zertifizierung ist allerdings rein formaler Natur und bewirkt in einer wie oben beschriebenen Qualitätsorganisation keine zusätzliche Steigerung der Effektivität, sondern erzeugt lediglich Kosten. Wichtiger für die Wirksamkeit ist der ausdrückliche Wille zur Qualität und dessen konsequente Umsetzung.

Erst organisieren, dann (vielleicht) zertifizieren!