1. Die Technischen Regelwerke
Das Kapitel "Die technischen Regelwerke" als übersichtliches pdf-Dokument finden Sie hier!!
Damit ein eindeutiger, erfüllbarer Bauvertrag zustande kommt, muss der Ausschreibende klare Vorstellungen von den erforderlichen Eigenschaften der Verkehrsflächenbefestigung haben und diese in der Leistungsbeschreibung zum Ausdruck bringen. Dabei sind die technischen Regelwerke zu beachten.
Der Teil Bautechnik des Leitfadens liefert
- eine Übersicht über die einschlägigen Technischen Regelwerke,
- einen Überblick über die bautechnischen Möglichkeiten der Asphaltbauweise,
- die Erklärung der technologischen Zusammenhänge zwischen Belastung, Konstruktion und Zusammensetzung der fertigen Schichten,
- Tipps für bautechnisch richtige Leistungsbeschreibungen.
Die wichtigsten Technischen Regelwerke sind im Anhang zusammengestellt und können beim FGSV Verlag (siehe Vorwort, www.fgsv-verlag.de) bezogen werden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTVen)
Die ZTVen enthalten für einzelne Bauweisen und/oder Schichten der Verkehrsflächenbefestigung die für den Bauvertrag relevanten technischen Regelungen. Die Geltung der jeweiligen ZTV muss aber für den einzelnen Bauvertrag ausdrücklich vereinbart werden.
Für den Bau von Verkehrsflächen aller Art mit Asphalt gibt es folgende ZTVen:
Für Asphaltschichten: „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ (ZTV Asphalt-StB).
Für das Bauen im Bestand (Bauliche Erhaltung): „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen“ (ZTV BEA-StB).
Für das Schließen von Asphaltflächen nach Aufgrabungen: „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“ (ZTV A-StB).
Darüber hinaus gelten für die Befestigung Ländlicher Wege die „Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege“ (ZTV LW).
Für die Schichten ohne Bindemittel (Schottertragschichten, Frostschutzschichten): „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel“ (ZTV SoB-StB).
Für die Vorbereitung des Unterbaues bzw. Untergrundes: „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“ (ZTV E-StB).
Die im Text der ZTVen mit Randstrich gekennzeichneten Absätze sind „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ im Sinne von §1, Abs. 2 Nr. 4 VOB Teil B – DIN 1961 –, wenn die ZTVen Bestandteil des Bauvertrages sind.
Die im Text kursiv und nicht mit Randstrich gekennzeichneten Absätze sind „Richtlinien“; sie sind vom Auftraggeber bei der Vorbereitung und Aufstellung der Leistungsbeschreibung zu beachten.
Technische Lieferbedingungen, Technische Prüfvorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Empfehlungen und Hinweise
Neben den ZTVen geben die FGSV und andere Institutionen eine Vielzahl anderer Technischer Regelwerke heraus.
Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften liegen für viele Baustoffe und Bauteile als selbständige Werke vor. Regelungen in den Lieferbedingungen/Prüfvorschriften werden automatisch Bestandteil des Bauvertrages, wenn die entsprechenden ZTVen vereinbart sind.
Beispiele für Technische Lieferbedingungen:
- Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen (TL Asphalt-StB),
- Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB),
- Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen (TL Bitumen-StB),
- Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen (TL BE-StB),
- Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat (TL AG-StB).
Beispiele für Technische Prüfvorschriften:
- Technische Prüfvorschriften für Asphalt (TP Asphalt-StB),
- Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung (TP Eben – Berührende Messungen),
- Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Seitenkraftmessverfahren (SKM) – (TP Griff-StB (SKM)).
Richtlinien
Richtlinien sind Regelungen zur Planung, Vorbereitung und zur Abwicklung von Baumaßnahmen sowie zum Betrieb und zur Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen. Soweit Richtlinien nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit oder sonstigen Gründen strikt eingehalten werden müssen, sollen sie erkennen lassen, dass bei nachweislichem Vorliegen wichtiger Gründe nach sorgfältiger Abwägung aller Belange von ihnen abgewichen werden kann.
Beispiele für Richtlinien:
- Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO),
- Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW),
- Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt),
- Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL),
- Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA).
Richtlinien sind darüber hinaus auch in den ZTVen enthalten.
Merkblätter
Merkblätter sind alle anderen Regelungen und Darstellungen im Sinne von Hinweisen, Empfehlungen, Anleitungen, Beschreibungen usw., die in ihrer Gesamtheit weder als Bauvertragsunterlage noch als Richtlinie gedacht und geeignet sind oder dazu verwendet werden können.
Beispiele für Merkblätter, Empfehlungen, Hinweise und dgl.:
- Merkblatt für Asphaltdeckschichten aus Offenporigem Asphalt (M OPA),
- Merkblatt für den Bau Kompakter Asphaltbefestigungen (M KA),
- Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren,
- Merkblatt für die Herstellung von Halbstarren Deckschichten (M HD),
- Änderungen und Ergänzungen zu dem Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen,
- Merkblatt für die Temperaturabsenkung von Asphalt (M TA),
- Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe (M BGriff),
- Merkblatt für griffigkeitsverbessernde Maßnahmen an Verkehrsflächen aus Asphalt,
- Empfehlungen für den Bau von Asphaltschichten aus Gussasphalt (E GA),
- Hinweise für das Schließen und die Sanierung von Rissen sowie schadhaften Nähten und Anschlüssen in Verkehrsflächen aus Asphalt (H SR),
- Hinweise für das Fräsen von Asphaltbefestigungen und Befestigungen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen (H FA).