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2. Zielvorgaben für Verkehrsflächenbefestigungen

Das Kapitel "Zielvorgaben für Verkehrsflächenbefestigungen" als übersichtliches pdf-Dokument finden Sie hier!!

Verkehrsflächenbefestigungen aus Aphalt sind so zu bauen, dass sie unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit die gestellten Anforderungen nicht nur bei Inbetriebnahme, sondern auf Dauer erfüllen, sich leicht warten lassen und einen geringen Erhaltungsaufwand erfordern.

Allgemein sind folgende Eigenschaften für eine Straßenbefestigung wünschenswert:

im Interesse der Anwohner: lärmarme Straßenoberflächen,

im Interesse der Verkehrssicherheit: eine möglichst hohe Ebenheit und die jeweils erforderliche Griffigkeit, verbunden mit der entwässerungstechnisch erforderlichen Profilgestaltung, geringe Steigungen und Gefälle unter Ausnutzung des Geländes,

im Interesse der Dauerhaftigkeit: ausreichende Verschleißfestigkeit, Verformungsbeständigkeit, Witterungs- und Ermüdungsbeständigkeit, keine Fugen,

im Interesse der Wirtschaftlichkeit: nicht zu hohe Neubaukosten, lange Nutzungsdauer, geringer Erhaltungsbedarf,

im Interesse der Ökologie: gewässerverträgliche Baustoffe, möglichst hoher Verwertungsgrad zur Vermeidung von Abfallstoffen.

Besonders im Kommunalen Bereich kommen weitere Forderungen hinzu:

  • Lärmarm befahrbare Straßendeckschichten (geringe Rollgeräusche, Schallschluckvermögen),
  • volle Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs,
  • möglichst kurze Bau- und damit Sperrzeiten für den Verkehr,
  • eine möglichst geräuscharme und gesundheitlich unbedenkliche Baudurchführung,
  • Unterbringung und Wartung von Ver- und Entsorgungsleitungen.

Alle diese Anforderungen erfüllen Asphaltbefestigungen vorbildlich, vor allem können sie nach einer angemessenen Abkühlzeit sofort befahren werden und verringern die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses.

Fußgängerbereiche müssen heute behindertengerecht ausgeführt werden – etwa 0,3 % der Bevölkerung sind Rollstuhlfahrer.

Unter Zugrundelegung der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“, Ausgabe 2006 (RASt 06) sind für Gehwege vorzusehen:

  • Mindestbreite der nutzbaren Lauffläche: 1,20 m,
  • höchste Längsneigung: 6 %,
  • höchste Querneigung: 2,5 %,
  • an Überquerungen, Bordabsenkungen ≤ 3 cm,
  • bestmögliche Ebenheit,
  • möglichst geringer Rollwiderstand,
  • keine stoßauslösenden Fugen.

Schichten aus feinkörnigem Asphalt werden diesen Forderungen am besten gerecht.

Insgesamt ist der Baustoff Asphalt in vielerlei Hinsicht hervorragend für den Kommunalen Straßenbau geeignet.