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3. Bautechnische Voraussetzungen

Das Kapitel "Bautechnische Voraussetzungen" als übersichtliches pdf-Dokument finden Sie hier!!

Generell muss die Unterlage so beschaffen sein, dass die darauf zu verlegende Schicht in der geforderten Qualität hergestellt werden kann:

  • Die Unterlage muss ausreichend eben sein im Interesse einer gleichmäßigen Dicke der Folgeschicht.
  • Eine ungebundene Unterlage muss ausreichend tragfähig und standfest sein, damit nach dem Baustellenverkehr die folgenden Schichten in gleichbleibender Dicke eingebaut und einwandfrei verdichtet werden können.
  • Eine Unterlage aus Asphalt muss darüber hinaus für einen guten Schichtenverbund möglichst sauber, trocken und klebfähig sein.

Entsprechende Anforderungen an die Ebenheit und Standfestigkeit der jeweiligen Unterlagen regeln die ZTV Asphalt-StB, die ZTV BEA-StB, die ZTV SoB-StB und die ZTV E-StB.

Beim Straßenunterbau ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das Erdplanum nicht nur ausreichend standfest ist, sondern auch zuverlässig entwässert wird. Dazu muss der gewachsene oder geschüttete
Boden eine geeignete Beschaffenheit (hohe Lagerungsdichte) besitzen, das Erdplanum muss eine für den Wasserabfluss ausreichende Querneigung und Ebenheit aufweisen, ferner muss die Entwässerung den Anforderungen
der ZTV E-StB sowie den ZTV Ew-StB und den RAS-Ew entsprechen.

Zur Verbesserung der Unterlage kommen in Frage:

  • Erhöhung der Tragfähigkeit des Erdplanums (z.B. Einmischen geeigneter Baustoffe gemäß ZTV E-StB) und/oder Nachverdichtung (z.B. dann erforderlich, wenn ein beladener LKW beim Überfahren deutliche Reifenspuren hinterlässt).
  • Erhöhung der Tragfähigkeit von Untergrund/Unterbau durch Einarbeiten von groben Gesteinskörnungen sowie durch Nachverdichtung.
  • Beseitigung störender Unebenheiten von Asphaltschichten durch Abtragen („Planfräsen”) oder Auftragen (Vorprofilieren mit verformungsbeständigem Asphaltmischgut). Geringe Unebenheiten (innerhalb der Toleranzen der ZTV Asphalt-StB oder der ZTV BEA-StB) können beim Einbau der nächsten Schicht ausgeglichen werden.

In jedem Fall ist vor dem Einbau die Eignung der Unterlage im Hinblick auf ihre Tragfähigkeit und Verformungsbeständigkeit sowie auf ihre profilgerechte Lage zu prüfen.

Bei Tragschichten aus starren Baustoffen (z.B. hydraulisch gebundenen Tragschichten) ist zur Verhinderung von Reflexionsrissen in der Asphaltbefestigung durch geeignete mechanische Bearbeitung – im günstigsten Fall – eine netzartige Riss-Struktur in diesen Tragschichten zu erzielen. Ferner muss die darüber zu bauende Asphaltbefestigung ausreichend (mindestens 14 cm) dick sein.

Beim Ausbau bestehender Straßen ist vorweg entsprechend den ATV DIN 18299 vom Auftraggeber zu untersuchen, ob die vorhandene Bausubstanz zum Überbauen geeignet ist oder ob sie ganz bzw. teilweise ausgebaut und durch neue Schichten ersetzt werden muss. Anhand von vorhandenen Informationen oder Untersuchungen vor Ort ist dabei auch zu entscheiden, ob – und gegebenenfalls wie – das ausgebaute Material an anderer Stelle wiederverwendet werden kann. Ist dies aus technischen oder ökologischen Gründen nicht möglich (z.B. bei pechhaltigem Material aus alten Flickstellen), so ist in der Leistungsbeschreibung beispielsweise die Deponierung oder anderweitige Verwertung festzulegen. Das belastete Material verbleibt im Eigentum des Auftraggebers.