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4. Standardisierung des Oberbaues

Das Kapitel "Standardisierung des Oberbaus" als übersichtliches pdf-Dokument finden Sie hier!!

Bei der Standardisierung des Oberbaus werden die Gesamtdicke einer Verkehrsflächenbefestigung sowie die Aufteilung in Einzelschichten nach Art und Dicke festgelegt. Es wird ein geeigneter Straßenaufbau aus Tafeln mit standardisierten Verkehrsflächenbefestigungen nach bestimmten Kriterien ausgewählt. Dabei ist der Nutzungszeitraum der Gesamtbefestigung in der Regel mit 30 Jahren anzunehmen.

Solche Tafeln sind in den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“, Ausgabe 2012 (RStO 12) enthalten; die Dickenangaben für die jeweiligen Asphaltbefestigungen in Abhängigkeit von der Belastungsklasse beruhen auf Erfahrungen und Berechnungen. Die Tafeln der RStO geben die Gesamtdicke der Asphaltbefestigung und den Schichtenaufbau „nach dem Baukastenprinzip“ vor.

Die RStO 12 fasst dabei erstmalig die Asphaltbinder- und die Asphaltdeckschicht zur „Asphaltdecke“ mit 12 cm bzw. 10 cm zusammen. Die tatsächlichen Dicken der einzelnen Asphaltschichten im gewählten Aufbau ergeben sich aus den bautechnischen Vorgaben, u. a. aus den ZTV Asphalt-StB (vgl. auch RStO 12, Abschnitt 3.3), dargestellt in der Tabelle 9 und den Aufbauten in den Tabellen A bis I   in diesem Leitfaden.

Entscheidend für die Bestimmung der Gesamtdicke der Verkehrsflächenbefestigung ist die Dicke des frostsicheren  Oberbaus. Wichtigstes Kriterium für die Festlegung der Dicke der Asphaltschichten ist die zu erwartende  Verkehrsbeanspruchung, ausgedrückt durch die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B (gewichtete äquivalente 10-t-Achsübergänge in Millionen). Wegen der überragenden Bedeutung hoher Achslasten für die Nutzungsdauer einer Straßenbefestigung gehen nur LKW, Lastzüge und Busse ein. In Abhängigkeit von B erhält man eine Belastungsklasse (von den Belastungsklassen  Bk100 und Bk32 für schwersten bis zur Belastungsklasse 0,3 für schwächsten Verkehr).

Liegen für Verkehrsflächen in geschlossener Ortslage keine Verkehrsbelastungen vor, so kann die Belastungsklasse ersatzweise in Abhängigkeit von der Straßenart bzw. Entwurfssituation ermittelt werden. Entsprechende Tabellen von der Anbaufreien Straße bis zum Wohnweg sowie für Busverkehrsflächen, Neben- und Rastanlagen enthalten die RStO 12 (dargestellt in den Tabellen 1 bis 5). Für Fahrbahnen von Kreisverkehrsplätzen ist – bezogen auf den am stärksten belasteten Abschnitt der Kreisverkehrsfläche – die nächst höhere Belastungsklasse vorzusehen.

Aufgrund der Belastungsklasse kann der Ausschreibende aus den Tafeln der RStO eine standardisierte Bauweise wählen und – unter Beachtung des Abschnittes 3.3.3 der RStO 12 und den Schichtdicken-Vorgaben in den ZTV Asphalt-StB (siehe auch Tabelle 9 in diesem Leitfaden) – die dazugehörigen Schichtdicken in der Leistungsbeschreibung festlegen. Voraussetzung für die Gesamtdicke und Schichteneinteilung der Tafeln ist ein Ev2-Wert auf dem Planum von mindestens 45 MPa.

Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, Bushaltestellen und LKW-Parkplätze – insbesondere im städtischen Bereich – werden besonders stark beansprucht durch Bremsen, Anfahren, Abbiegen, spurfahrende langsame oder stehende Schwerfahrzeuge. Verkehrsstraßen in Innenstädten sind oft eine einzige Abfolge von Knotenpunkten und ihren Stauräumen. Maßgebend ist der am stärksten belastete Fahrstreifen der Anschlussstrecken; alle Fahrstreifen bekommen einheitlich diese Befestigung. 

Innerortsstraßen sind meist höhengebunden und können später nicht im Hocheinbau verstärkt werden – auch dann nicht, wenn sie zeitweise (z.B. als Umleitungsstrecken)  erheblich stärkeren Verkehr tragen müssen. Eine gegenüber den Angaben in den RStO größere Gesamtdicke der Asphaltschichten, d.h. eine gewisse Reserve beim Neubau kann deswegen angebracht sein.

Innerhalb einer Belastungsklasse – also innerhalb einer Spalte der RStO-Tafeln – werden die verschiedenen Bauweisen zwar als weitgehend gleichwertig angesehen; sie können jedoch je nach den örtlichen Bedingungen mehr oder weniger zweckmäßig sein. Gebräuchlich sind
die Bauweisen der Tafel 1 der RStO 12 (Zeilen 1 und 3), siehe Tabellen 7 und 8.

Wie wird der Aufbau festgelegt?

Beim Neubau von Straßen:

  • Ermittlung der Belastungsklasse nach den RStO.
  • Bestimmung der Gesamtdicke des frostsicheren
  • Oberbaus nach den Angaben der RStO (je nach örtlichen Bedingungen).
  • Wahl der Bauweise (Zeile aus Tafel 1 der RStO 12) nach technischen, wirtschaftlichen Gesichtspunkten und ggf. örtlichen Gegebenheiten. 

Bei Erneuerungen von Fahrbahnen:

  • Bewertung der vorhandenen Bausubstanz.
  • Überprüfung, ggf. Verbesserung der Entwässerungseinrichtungen.
  • Dicke des frostsicheren Oberbaus.
  • Wahl der Erneuerungsbauweise (nach den Abschnitten 4.3 bis 4.6 der RStO 12). 

Zusätzlich ist bei der Dimensionierung und der nachfolgenden Auswahl der Asphaltmischgutarten und -sorten sowie Bindemittelarten und -sorten unbedingt zu berücksichtigen, ob nicht Besondere Beanspruchungen vorliegen (dann sind Asphaltmischgutsorten mit der Bezeichnung „S“ auszuwählen, vergleiche Abschnitt 6). Die ZTV Asphalt-StB 07 und die RStO 12 gehen dabei davon aus, dass in den Belastungsklassen Bk3,2 bis Bk100 immer Besondere Beanspruchungen vorliegen, in den Belastungsklassen Bk0,3 bis Bk1,8 normale Beanspruchungen und auf Rad- und Gehwegen leichte Beanspruchungen.

Besondere Beanspruchungen aus Schwerverkehr liegen vor z. B.:

  • Bei spurfahrendem Verkehr und enger Kurvenfahrt,
  • bei langsam fahrendem Verkehr,
  • bei häufigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen,
  • in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
  • in Busbuchten und -haltestellen,
  • bei stehendem oder „stop-and-go-Verkehr“,
  • bei 4 + 0 Verkehrsführung ,
  • bei besonders hohen Temperaturen über längere Zeiträume,
  • bei intensiver Sonneneinstrahlung, z.B. Südhanglage 

Da Ortsdurchfahrten in der Regel nur mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m ausgebaut werden, liegen dort immer Besondere Beanspruchungen vor, weil die Mindestbreite für den Begegnungsverkehr zweier LKW von mindestens 6,25 m nur geringfügig überschritten wird und somit der Schwerverkehr im Begegnungsverkehr nur noch spurfahren kann.

Bei einer geplanten Nuzungsdauer von weniger als 30 Jahren kann aufgrund der zu erwartenden geringeren Belastung die Ausführung in einer niedrigeren Belastungsklasse zweckmäßig sein, z.B. Belastungsklasse Bk1,8 anstelle Belastungsklasse Bk3,2. Dann ist aber zu prüfen, welche Asphaltmischgutsorten aufgrund der Belastungen erforderlich sind, um eine ausreichende Verformungsbeständigkeit der Asphaltschichten zu erreichen (z.B. durch Verwendung von Asphaltmischgutsorten„S“anstelle von„N“im Beispiel der Belastungsklasse Bk1,8).