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Keine Gefahr für Mensch und Umwelt

Seit Jahrtausenden wird Bitumen im Umfeld des Menschen eingesetzt. Es stellt unter normalen Bedingungen kein Risiko für Mensch und Natur dar.

 Gebrauchsfertige Bitumen werden bei Temperaturen zwischen 150 und 200° C ausgeliefert, gelagert und weiterverarbeitet. Bei diesen Temperaturen entstehen nur geringfügige Emissionen. Lagerung und Transport erfolgen zudem aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen in geschlossenen Systemen. Bei Temperaturen unter 80° C lassen sich bei Bitumen und bitumenhaltigen Produkten auch mit modernen Messmethoden keinerlei Emissionen feststellen.

 Zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz wird für Dämpfe und Aerosole, die bei der Heißverarbeitung von Bitumen entstehen können, ein Grenzwert von maximal 10 mg/m³ empfohlen. Wie die Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer regelmäßigen Arbeitsplatzmessungen festgestellt haben, kann dieser Grenzwert an allen Arbeitsplätzen eingehalten werden. Besondere Schutzvorkehrungen sind nicht erforderlich, jedoch ist eine gewissenhafte Einhaltung der vorgeschriebenen und empfohlenen Maßnahmen beim Umgang mit Bitumen und bitumenhaltigen Produkten sicherzustellen.

 Von der gültigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die eine Kennzeichnungspflicht für die Herstellung und Verwendung gefährlicher Stoffe vorschreibt, ist Bitumen nicht betroffen. Es zählt nicht zu den Gefahrstoffen. Als Transportgut fällt Bitumen in die Gefahrgutklasse 9 (Erwärmte flüssige Stoffe) der internationalen Regeln für den Transport von Gefahrgut (ADR). Dabei wird die von Bitumen ausgehende Gefahr ausschließlich in der für den Transport erforderlichen Temperatur von über 100° C gesehen, die zur Erhaltung der Pumpfähigkeit erforderlich ist. Die Transportfahr- zeuge benötigen eine Zulassung, die vor der Beladung überprüft wird und müssen mit Warntafeln gekennzeichnet sein. In Notfällen erkennen die Hilfsmannschaften den Tankinhalt sofort an der Beschilderung und können unverzüglich entsprechende Sicherungs-maßahmen einleiten.

 Die Verlegung von Bitumenbahnen, wie hier im Gießverfahren, ist gesundheitlich unbedenklich.

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Weltweit geprüft

Alle bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen lassen keinen endgültigen Schluss darüber zu, ob die Dämpfe und Aerosole aus Bitumen ein gesundheitliches Risiko für die Beschäftigten darstellen. Zur Zeit laufen in den USA noch umfangreiche toxikologische Experimente mit Mäusen. Mit den abschließenden Ergebnissen aus diesen Untersuchungen ist Mitte 2011 zu rechnen. Danach wird eine internationale Expertengruppe unter Federführung der IARC (International Agency on Research of Cancer) in Lyon alle vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse auswerten, beurteilen und in einer Monographie über Bitumen zusammenfassen. Bis zum Vorliegen dieser abschließenden Beurteilung bleibt der bisherige Status bestehen.

Bitumen ist entsprechend den Regelungen der EU und der Bundesrepublik Deutschland nicht als krebserzeugend eingestuft. Im Gebrauchszustand bei normalen Umgebungstemperaturen geht weder von Bitumen noch von bitumenhaltigen Produkten eine Gefahr aus. Für den sicheren Umgang mit Bitumen hat die ARBIT in Zusammenarbeit mit Eurobitume Verhaltensregeln aufgestellt, die auf der Internetseite www.arbit.de zum Download zur Verfügung stehen.

Temperaturabgesenkter Asphalt: Ein Beitrag der Industrie zur Senkung der Einbautemperatur

Beim Heißeinbau von Asphalt werden Dämpfe und Aerosole freigesetzt, die unter Umständen ein gesundheitliches Risiko für die Beschäftigten darstellen können. Die Konzentration der Dämpfe und Aerosole hängt ab von der Temperatur und der Zusammensetzung des Asphaltmischgutes und den Bedingungen am Arbeitsplatz (Wind, Windrichtung, Lüftung beim Asphalteinbau in Innenräumen). Die Hersteller von Bitumen und Asphalt haben darüber hinaus Produkte und Techniken entwickelt, die es erlauben, die Einbautemperaturen signifikant zu senken. Neben dem Gesundheitsschutz für die Beschäftigten wird durch diese Technologie zusätzlich eine Reduzierung der CO2- Emission und damit ein Beitrag zum Klimaschutz erzielt.

 Quelle: www.arbit.de